MPU PREMIUM VORBEREITUNG AGB’s § 1 Auftrag Der Auftrag umfasst die individuelle, eins-zu-eins Premium-Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Dazu zählen die persönliche Aufarbeitung des Falles, gezieltes Gesprächstraining sowie die umfassende Begleitung und Betreuung bis zur erfolgreichen MPU – wahlweise via Videotelefonie oder vor Ort. Beide Vertragsparteien agieren auf Basis eines gegenseitigen Vertrauensverhältnisses. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im besten Interesse des Auftraggebers zu handeln und dessen Ziel – die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis – mit voller Sorgfalt und Engagement zu verfolgen. § 2 Leistungen der MPU-Betreuung Der Auftrag umfasst eine 1:1 Premium-Betreuung zur Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) mit möglichen folgenden Leistungen: • Beratung, Schulung und Training Zertifizierte MPU Beratung - Fachausbildung • Aktenanalyse und Auswertung • Individueller Ablaufplan • Fester Ansprechpartner mit Rundum Betreuung • Unbegrenzte 1:1 Sitzungen • MPU-Probesimulation • Premium-Support • Anerkannter Teilnahmezertifikat • Motivations-Coaching • Digitales Lernportal • Gewährleistungs-Garantie § 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Für die erfolgreiche Durchführung der MPU-Vorbereitung verpflichtet sich der Auftraggeber, aktiv an der Leistungserbringung mitzuwirken. Insbesondere umfasst dies: • Die rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Unterlagen, die für die individuelle MPU-Vorbereitung erforderlich sind (z. B. Bußgeldbescheide, Gerichtsurteile, Unterschriebene Vollmacht zur Beantragung der Führerscheinakte, medizinische Unterlagen usw.). • Die zeitnahe und vollständige Mitwirkung bei der Beantragung der Führerscheinakte, falls die zuständige Führerscheinstelle trotz erteilter Vollmacht auf erscheinen des Auftraggebers bestehen sollte. • Die ehrliche und vollständige Schilderung der persönlichen Vorgeschichte und aller relevanten Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Verlust der Fahrerlaubnis. • Die aktive Teilnahme an allen angesetzten Einzelgesprächen und Trainingseinheiten, sowohl online als auch ggf. vor Ort. • Die Umsetzung vereinbarter Aufgaben und Reflexionseinheiten zwischen den Sitzungen nach Vorgabe des persönlichen MPU-Beraters. • Die Einhaltung zeitlicher Fristen, insbesondere im Hinblick auf Abstinenzzeiträume, medizinische Nachweise und Gutachtertermine. • Die Mitteilung über Änderungen der persönlichen Situation, die die MPU- Vorbereitung oder Durchführung betreffen könnten (z. B. neue Delikte, gesundheitliche Veränderungen oder Friständerungen durch die zuständige Behörde). Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme der vereinbarten Leistungen nach deren vollständiger Erbringung. § 4 Vergütung des Auftragnehmers Die Vergütung für die 1:1 Premium MPU-Vorbereitung wird individuell nach Umfang, Dauer und Leistungsbedarf kalkuliert und im jeweiligen Vertrag ausdrücklich festgehalten. Es stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: • Einmalzahlung: Der Gesamtbetrag ist unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung in einer Summe fällig. • Ratenzahlung: Es kann eine individuelle Anzahlung vereinbart werden, die mit Vertragsbeginn fällig ist. Der verbleibende Betrag wird in, nach Absprache, festgelegten monatlichen Raten gezahlt. Die Anzahl und Höhe der Raten werden vertraglich geregelt. • Zahlung über Drittanbieter: Es besteht die Möglichkeit, die Zahlung über externe Zahlungsdienstleister wie z. B. Klarna oder PayPal abzuwickeln. In diesem Fall gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsanbieters. Die konkreten Zahlungsraten und Fälligkeiten werden im Ratenplan der Bestellbestätigung festgehalten und sind Bestandteil dieses Vertrages. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig angerechnet und entsprechend im Zahlungsplan verbucht. Die Zahlung kann nach Wahl des Auftraggebers per Überweisung auf eines der angegebenen Geschäftskonten oder per (SEPA-)Lastschriftverfahren erfolgen. Im Fall der SEPA-Lastschrift erfolgt die Kontobelastung automatisch bei Fälligkeit. Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Auftraggeber verpflichtet, ein schriftliches und unterzeichnetes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln. Hierfür ist das dem Vertrag beigefügte Muster zu verwenden. Der Auftraggeber erhält eine ordentliche Rechnung über die gebuchte Dienstleistung. Diese wird per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein innerhalb der EU ansässiges Drittunternehmen (z. B. Copecart oder Digistore24) mit der Zahlungsabwicklung zu beauftragen. In diesem Fall gelten zusätzlich die AGB des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Im Falle eines gesetzlich zulässigen Widerrufs werden bereits erbrachte Leistungen anteilig gemäß der im Vertrag in Anlage 1 – Einzelleistungsübersicht aufgeführten Preise berechnet. Die Einzelleistungsübersicht ist Bestandteil des Vertrages. § 5 Nutzungsrechte Sämtliche im Rahmen der MPU-Vorbereitung bereitgestellten Inhalte – darunter Schulungsmaterialien, Videos, PDF-Dokumente, Leitfäden, Protokolle, Checklisten und eBooks – unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung wird dem Auftraggeber kein Nutzungsrecht an diesen Inhalten eingeräumt. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet. Alle auf Webseiten, Portalen oder im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellten Bilder, Texte, Videos und anderen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung außerhalb des vertraglich definierten Rahmens ist untersagt und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. § 6 Leistungsumfang & Zusatzkosten Mit dem vereinbarten Honorar sind sämtliche vertraglich festgelegten Leistungen im Rahmen der 1:1 MPU-Vorbereitung pauschal abgegolten. Zusätzliche Leistungen, die nicht Teil der vereinbarten Betreuung sind – wie z. B. die Begleitung zu externen Begutachtungsterminen, individuelle Abstinenzbescheinigungen über Partnerstellen – werden nur nach vorheriger Absprache und auf Basis eines gesonderten Kostenvoranschlags zusätzlich vergütet. Weitere eventuell anfallende Kosten – z. B. Gebühren für medizinische Labore, Abstinenztests, ärztliche Atteste, Prüfungsgebühren oder Kosten für Begutachtungsinstitute – sind nicht im vereinbarten Honorar enthalten und werden vom Auftraggeber selbst getragen. Diese Zusatzkosten entstehen ausschließlich nach vorheriger Genehmigung und auf Basis von Originalbelegen. Das Honorar ist auch dann vollständig zu entrichten, wenn die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch genommen oder freiwillig nicht genutzt werden (z. B. Terminversäumnisse, Abbruch durch den Auftraggeber etc.). Zahlungen sind grundsätzlich binnen 7 Werktage ab vereinbarter Fälligkeit fällig. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die vertraglich vereinbarten Leistungen bis zum Zahlungseingang vorübergehend auszusetzen. Bei fortlaufendem Zahlungsverzug von über 14 Tagen kann der Vertrag durch den Auftragnehmer fristlos gekündigt und an das Inkasso Partnerunternehmen abgegeben werden. § 7 Vertragsdauer Der Vertrag beginnt mit dem im Vertrag festgelegten Leistungsstart und hat eine feste Laufzeit von 12 Monaten. Ziel der Zusammenarbeit ist, die Vorbereitung so effizient zu gestalten, dass die Medizinisch-Psychologische Untersuchung so früh wie möglich erfolgreich absolviert werden kann. Die Betreuung ist darauf ausgerichtet, keine unnötige Zeit zu verlieren und einen zügigen Abschluss zu ermöglichen. Sollten sich die Umstände verzögern (z. B. durch längere Abstinenzzeiten, behördliche Wartezeiten oder persönliche Gründe), bleibt die volle Betreuung für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten garantiert – unabhängig davon, wann die MPU tatsächlich stattfindet. Wird die MPU beim ersten Versuch nicht bestanden, greift die in § 2 beschriebene Gewährleistungsgarantie. In diesem Fall verlängert sich die Betreuung einmalig um bis zu 12 weitere Monate, ausschließlich im Rahmen der vollumfänglichen und uneingeschränkten Nachbetreuung. Nach Ablauf der maximalen Betreuungsdauer endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. § 8 Dienstleistung und zusätzliche Bestimmungen Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung der MPU-Vorbereitung geeignete Drittanbieter hinzuzuziehen (z. B. für medizinische Labore, Abstinenzstellen, Kooperationspartner für Aktenanforderung oder Gutachterempfehlungen). Die Auswahl dieser Drittleister erfolgt nach fachlicher Einschätzung und liegt im Ermessen des Auftragnehmers und wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Zusätzliche Dienstleistungen, die nicht Bestandteil dieses Vertrags sind – wie etwa psychologische Zusatzgutachten, Begleitungen zu MPU-Terminen – werden nur nach vorheriger Rücksprache angeboten und gesondert vergütet. Vor der Ausführung solcher Zusatzleistungen erfolgt stets eine Benachrichtigung und schriftliche Zustimmung des Auftraggebers. Sofern externe Unterlagen, Nachweise oder Inhalte (z. B. medizinische Dokumente, persönliche Schilderungen, Fragebögen etc.) vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Inhalte abzulehnen, die nicht zur erfolgreichen MPU-Vorbereitung beitragen oder fachlich unzureichend sind. Etwaige Beanstandungen in Bezug auf die erbrachte Beratungsleistung oder zur Verfügung gestelltes Schulungsmaterial sind unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Leistung bzw. Sitzung, gilt diese als abgenommen. § 9 Garantie Die 1:1 MPU-Vorbereitung ist darauf ausgerichtet, den Auftraggeber bestmöglich auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung vorzubereiten. Trotz strukturierter Aufarbeitung, intensiver Betreuung und gezieltem Training kann ein bestehen der MPU rechtlich nicht garantiert werden, da das endgültige Ergebnis von individuellen Faktoren sowie der Entscheidung der Begutachtungsstelle abhängt. Beispiele und Erfahrungswerte aus vergangenen erfolgreichen MPU-Betreuungen dürfen zu Demonstrationszwecken verwendet werden. Diese dienen jedoch ausschließlich zur Veranschaulichung möglicher Resultate und stellen keine Zusicherung eines bestimmten Erfolgs oder Leistungsniveaus dar. Die in § 2 enthaltene Gewährleistungsgarantie tritt ausschließlich dann in Kraft, wenn die MPU beim ersten Versuch nicht bestanden wird und die Voraussetzungen zur Nachbetreuung erfüllt sind. § 10 Kommunikation Die Kommunikation außerhalb der Einzelsitzungen im Rahmen der MPU-Betreuung erfolgt in der Regel über E-Mail, WhatsApp oder telefonisch. Für dringende Anliegen können nach vorheriger Absprache auch zusätzliche Online-Termine per Videotelefonie (z. B. über Zoom) vereinbart werden. Telefonischer Kontakt außerhalb geplanter Termine ist nur während der definierten Erreichbarkeitszeiten möglich: • Montag bis Freitag: 09:00 – 20:00 Uhr • Samstag: 10:00 – 14:00 Uhr Für telefonische Einzeltermine oder vertiefende Gespräche ist vorab ein Termin über die bereitgestellten Tools zu buchen. Die Bearbeitung schriftlicher Anfragen (per E-Mail oder WhatsApp) erfolgt in der Regel innerhalb der regulären Bürozeiten, Montag bis Freitag von 09:00 – 18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage. § 11 Haftung Die Haftung des Auftragnehmers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen – mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten), sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Verantwortung für das Bestehen der MPU liegt beim Auftraggeber selbst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur sorgfältigen, strukturierten und individuellen Vorbereitung, übernimmt jedoch keine Haftung für das Ergebnis der Begutachtung, da dieses von externen Gutachtern individuell entschieden wird. Die Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Angaben, Dokumente oder Informationen, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, ist ausgeschlossen. Mängel an der Beratungsleistung sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur dann, wenn dem Auftragnehmer die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb von zehn Werktagen gegeben wurde und diese nicht erfolgt ist. Zeitliche Verzögerungen oder Anpassungen im Ablauf (z. B. aufgrund von behördlichen Fristen, Wartezeiten auf Akten oder Abstinenznachweisen) berechtigen nicht zur Minderung oder Rückforderung des vereinbarten Honorars. Wird der in § 2 beschriebene Leistungsumfang im Verlauf der Zusammenarbeit im gegenseitigen Einvernehmen reduziert, verändert oder angepasst, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückzahlung oder Preisnachlass. Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Absprache gesondert vergütet. § 12 Verhalten und Rücksichtnahme Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei öffentlichen Äußerungen – insbesondere in sozialen Medien, Foren oder Bewertungsportalen – die Interessen des Auftragnehmers zu wahren. Unwahre Tatsachenbehauptungen, pauschale Schmähkritik oder geschäftsschädigende Kommentare sind untersagt und können rechtliche Schritte nach sich ziehen. Nimmt der Auftraggeber an vom Auftragnehmer bereitgestellten Communitys oder Gruppen teil (z. B. auf Facebook, Flenski oder WhatsApp), verpflichtet er sich auch dort zu einem respektvollen und rücksichtsvollen Verhalten. Bei Verstößen – insbesondere bei rufschädigenden Aussagen oder Störungen des Gruppenfriedens – behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Auftraggeber zeitweise oder dauerhaft aus der Community auszuschließen. § 13 Vertraulichkeit Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der MPU-Vorbereitung bekannt gewordenen Informationen, persönlichen Angaben, Unterlagen sowie Inhalte der Gespräche streng vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeit gilt insbesondere für sensible Daten im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten, Konsumverhalten, persönlichen Lebensumständen oder medizinischen Nachweisen. Die Geheimhaltungspflicht gilt ebenfalls für alle Mitarbeitenden oder ggf. beauftragten Dritten, die im Rahmen der Vertragserfüllung Einsicht in solche Daten erhalten. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht zeitlich unbegrenzt über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus. § 14 Kündigung Der Vertrag wird mit einer festen Laufzeit von 12 Monaten geschlossen (siehe § 6) und endet automatisch mit Ablauf der Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien wiederholt oder schwerwiegend gegen vertragliche Pflichten verstößt oder eine Zusammenarbeit unzumutbar macht. § 15 Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht (§ 355 BGB) Der Auftraggeber hat das Recht, diesen Vertrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist eine eindeutige Erklärung an folgende Adresse zu richten: Mastermpu24 GbR Wilhelmstr. 13 75378 Bad Liebenzell Telefon: +49176 612 59 202 E-Mail: info@mastermpu24.de Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung vor Ablauf der Frist. § 15.1 Folgen des Widerrufs (§ 357 Abs. 8 BGB) Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden alle Zahlungen, abzüglich der Kosten für bereits erbrachte Leistungen, unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Die Rückzahlung erfolgt auf dem gleichen Zahlungsweg, der bei der ursprünglichen Transaktion verwendet wurde, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wurde mit Zustimmung des Auftraggebers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen, ist für die bis dahin erbrachten Leistungen ein angemessener anteiliger Betrag zu zahlen. „siehe Anlage 1: Einzelleistungsübersicht“ Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die vollständige Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wurde und der Auftraggeber vorher ausdrücklich zugestimmt hat. § 16 Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Dienstleistung (§ 356 Abs. 4 BGB) Ich erkläre ausdrücklich: Ich wünsche, dass Mastermpu24 GbR vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass: • Ich im Falle eines Widerrufs für die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig zu zahlen habe. • Ich bin darüber informiert, dass mein Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, bevor ich meinen Widerruf erklärt habe. § 17 Einbeziehung und Bestätigung der AGB Mit Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt der Auftraggeber, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Mastermpu24 vor Vertragsabschluss vollständig zur Verfügung gestellt bekommen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Die AGB wurden dem Vertrag als gesonderte Anlage beigefügt bzw. waren über einen deutlich sichtbaren Link online einsehbar. § 18 Datenschutz Der Auftraggeber wurde darüber informiert, dass die im Rahmen der Vertragsdurchführung erhobenen personenbezogenen Daten vom Anbieter ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet werden. Die Datenschutzerklärung der Mastermpu24 wurde dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss bereitgestellt bzw. war unter www.mastermpu24.de/datenschutz abrufbar. Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Auftraggeber, die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert zu haben. § 19 Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich einer möglichen Aufhebung der Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt der Auftraggeber, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Kenntnis genommen zu haben und diese in separater Form erhalten zu haben. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit rechtlich zulässig – Kempen. Es gilt deutsches Recht, unter Ausschluss internationalen Privatrechts und UN-Kaufrechts. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtsgültige Regelung, die dem wirtschaftlichen und inhaltlichen Sinn am nächsten kommt. Das gilt auch für etwaige Regelungslücken. AGB Stand 28.05.2025 © - Vervielfältigung verboten